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Rollladenkastendämmung 

Die Rollladenkastendämmung verbessert die Schall- und Wärmedämmung (EnEV) im Rollladenkasten. Die Dämmung kann werkseitig oder auch nachträglich in dem schon eingebauten Rollladenkasten verlegt werden.
 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist zum 01.02.2002 in Kraft getreten. Mit der Einführung dieser Verordnung soll der Energiebedarf von Gebäuden gegenüber der Wärmeschutzverordnung (WSVO bzw. WSchV) um 25% reduziert werden. Eingebettet ist die Verordnung in das übergeordnete Ziel der Bundesregierung bis 2010 eine 25%ige CO2 Reduktion gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen.

Die häufigsten Fragen:

Sind die Mindest-Anforderungen an den Wärmeschutz gesetzlich geregelt und somit verpflichtend?
Ja, die Normenreihe DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" ist in allen Bundesländern als Technische Baubestimmung eingeführt und somit allgemein geltendes Baurecht. Darüber hinaus ist auch die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden, Energieeinsparverordnung - EnEV vom 16. November 2001" zu beachten. Diese Verordnung ersetzte die am 1. Januar 1995 in Kraft getretene "Verordnung über einen erergiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden vom 16. August 1994" (kurz Wärmeschutzverordnung).

Wo bekomme ich die EnEV und die Begründungen zur EnEV?
Unter www.enev.de gibt es die Verordnung sowie die Begründung als pdf-Datei. Zudem können weitere Informationen, wie die Liste der aufgeführten Normen der EnEV, Stellungnahmen etc. abgerufen werden.
Weitere Informationen zur EnEV finden Sie auf der Homepage von Deutsches Institut für Bautechnik.

Worin besteht der wesentliche Unterschied zwischen EnEV und WschVO?
Die Wärmeschutzverordnung von 1995 berechnete "lediglich" den Heizwärmebedarf. Die EnEV berechnet den Primärenergiebedarf, d.h. nicht nur die Gebäudehülle wird betrachtet, sondern zusätzlich auch die Heizungstechnik. D.h. alle den Energiebedarf eines Gebäudes betreffenden Komponente werden gemeinsam betrachtet und bewertet.

Werden an unbeheizten Wintergärten hinsichtlich der EnEV Anforderungen gestellt?
An unbeheizte Wintergärten werden keine wärmetechnischen Anforderungen gestellt. Vielmehr dienen sie als Wärmepuffer für das Hauptgebäude. Die Wärmegewinne können entsprechend dem Monatsbilanzverfahren nach DIN 4108 Teil 6 berücksichtigt werden aber nur dann, wenn nicht das vereinfachte Berechnungsverfahren (Heizperiodenverfahren) angewandt wird. Die Wärmegewinne des Wintergartens sind um so besser, je besser die Verglasung ist.


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