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Holz-Metall-Profile 

Mit den verschiedenen Holz-Aluminium-Systemen können nach Ihren Wünschen und Anforderungen Fenster, Wintergärten und Fassaden hergestellt und ausgestattet werden.
Aluminium lässt sich hervorragend beschichten. So kann man die Außenseite der Fenster nach Ihren Wünschen farblich gestalten. Zudem schützt das Aluminium nahezu unverwüstlich und dauerhaft gegen Witterungseinflüsse, insbesondere Sonne und Nässe. Innen schafft die natürliche Schönheit von Holz eine freundliche und behagliche Atmosphäre.
Die Lebensdauer von Holz-Aluminium-Systemen ist konkurrenzlos lang. Das heißt: nie wieder streichen. Dazu kommt die gleichbleibend hohe Wärmedämmung über die gesamte Nutzungsdauer. Die Heizkosten sinken und die kostenintensive Instandhaltung entfällt ganz. So machen sich die Holz-Aluminium-Systeme auf lange Sicht durch ihre hohe Wirtschaftlichkeit bezahlt.

VBH Combi

Mit dem System VBH Combi können nicht nur Fenster, Wintergarten und Pfosten/Riegelkonstruktionen gemäß EnEV ausgestattet werden, sondern es vereint auch die Vorteile aller gängigen Systeme und bietet somit die ideale Lösung für Ihre Anforderungen.

Die Energie- einsparverordnung (EnEV)
Die Energie- einsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist zum 01.02.2002 in Kraft getreten. Mit der Einführung dieser Verordnung soll der Energiebedarf von Gebäuden gegenüber der Wärmeschutzverordnung (WSVO bzw. WSchV) um 25% reduziert werden. Eingebettet ist die Verordnung in das übergeordnete Ziel der Bundesregierung bis 2010 eine 25%ige CO2 Reduktion gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen.
 

Die häufigsten Fragen:

Sind die Mindest-Anforderungen an den Wärmeschutz gesetzlich geregelt und somit verpflichtend?
Ja, die Normenreihe DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" ist in allen Bundesländern als Technische Baubestimmung eingeführt und somit allgemein geltendes Baurecht. Darüber hinaus ist auch die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden, Energieeinsparverordnung - EnEV vom 16. November 2001" zu beachten. Diese Verordnung ersetzte die am 1. Januar 1995 in Kraft getretene "Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden vom 16. August 1994" (kurz Wärmeschutzverordnung).
 

Wo bekomme ich die EnEV und die Begründungen zur EnEV?
Unter www.enev.de gibt es die Verordnung sowie die Begründung als pdf-Datei. Zudem können weitere Informationen, wie die Liste der aufgeführten Normen der EnEV, Stellungnahmen etc. abgerufen werden.
Weitere Informationen zur EnEV finden Sie auf der Homepage von Deutsches Institut für Bautechnik.
 

Worin besteht der wesentliche Unterschied zwischen EnEV und WschVO?
Die Wärmeschutzverordnung von 1995 berechnete "lediglich" den Heizwärmebedarf. Die EnEV berechnet den Primärenergiebedarf, d.h. nicht nur die Gebäudehülle wird betrachtet, sondern zusätzlich auch die Heizungstechnik. D.h. alle den Energiebedarf eines Gebäudes betreffenden Komponente werden gemeinsam betrachtet und bewertet.
 

Werden an unbeheizten Wintergärten hinsichtlich der EnEV Anforderungen gestellt?
An unbeheizte Wintergärten werden keine wärmetechnischen Anforderungen gestellt. Vielmehr diesen sie als Wärmepuffer für das Hauptgebäude. Die Wärmegewinne können entsprechend dem Monatsbilanzverfahren nach DIN 4108 Teil 6 berücksichtigt werden aber nur dann, wenn nicht das vereinfachte Berechnungsverfahren (Heizperiodenverfahren) angewandt wird. Die Wärmegewinne des Wintergartens sind um so besser, je besser die Verglasung ist.


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